Strahlentherapie bei Dupuytren: Daten und Einordnung

Ob eine Strahlentherapie bei Dupuytren wirklich hilft, gehört zu den Fragen, die mir Patientinnen und Patienten immer wieder stellen – und die sich seriös nur mit Blick auf die tatsächliche Datenlage beantworten lässt. Viele Ärzte und viele Betroffene schwören auf die hilfreiche Wirkung einer Bestrahlung. Was davon einer kritischen wissenschaftlichen Prüfung standhält, ist eine andere Frage.

Wie eine Behandlung wissenschaftlich geprüft wird

Es gibt in Deutschland einen Weg, genau das überprüfen zu lassen: das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Über das Verfahren „ThemenCheck Medizin“ kann sogar eine Privatperson vorschlagen, den Nutzen und Schaden einer Behandlung untersuchen zu lassen. Aus den eingereichten Vorschlägen werden jährlich bis zu fünf Themen ausgewählt und von externen Sachverständigen mit wissenschaftlichen Methoden bewertet.

Wichtig ist die Natur einer solchen Bewertung: Sie ist immer nur eine Momentaufnahme. Die Gutachter durchsuchen die veröffentlichte Literatur nach Studien, die die Frage schon einmal untersucht haben – und stoßen zwangsläufig auf einen Zwischenstand. Nicht selten enden solche Verfahren ohne klare Aussage, schlicht weil überzeugende Studien fehlen.

Was die IQWiG-Bewertung zur Strahlentherapie bei Dupuytren ergab

Genau eine solche Prüfung wurde auf Anfrage einer Bürgerin auch für die Bestrahlung der Dupuytren-Erkrankung durchgeführt. Die Sachverständigen fanden dabei nur eine einzige Studie, die ihren methodischen Ansprüchen halbwegs genügte – von Prof. Heinrich Seegenschmidt. Verglichen wurden Patienten, die eine Bestrahlung erhielten, mit solchen, die abwarten wollten. Nach rund achteinhalb Jahren zeigten sich die bestrahlten Hände in 16 % gebessert, in 53 % stabil und in 29 % verschlechtert, während bei den unbehandelten Händen 60 % schlechter geworden waren.

Das klingt zunächst eindeutig. Die Gutachter kritisierten jedoch drei Punkte: Keine weitere Studie konnte das Ergebnis bislang bestätigen, die beiden Gruppen waren nicht wirklich streng vergleichbar, und die Zuteilung erfolgte nicht nach dem Zufallsprinzip – beides wäre heute der Anspruch an eine solche Untersuchung. Die Schlussfolgerung lautete deshalb folgerichtig: Es ist zu früh, um eine allgemeine Empfehlung für die Strahlentherapie bei Dupuytren auszusprechen. Immerhin: Zwei methodisch besser angelegte, randomisierte Studien sind derzeit in Arbeit. Berichte zum Gutachterverfahren finden Sie im Netz.

Strahlentherapie bei Dupuytren: Zwischen Evidenz und Erfahrung

Rein nach wissenschaftlichen Kriterien kann man das Votum kaum anders bewerten. Zugleich gibt und gab es in der Medizin zahlreiche Verfahren, die ohne harten Wirksamkeitsbeweis eingesetzt werden; die sogenannte Lehrmeinung – gewissermaßen das Gegenteil von Wissenschaft – spielt dabei eine große Rolle, nach dem Motto „wer heilt, hat recht“. Wünschenswert ist eine möglichst verlässliche, evidenzbasierte Grundlage. Doch nicht jede Frage lässt sich auf streng wissenschaftliche Weise zufriedenstellend klären. Entsprechend waren viele Strahlentherapeuten und Handchirurgen mit der Bewertung nicht glücklich.

Für wen die Bestrahlung nach heutigem Stand infrage kommt

Wie schon im Gutachten eingeräumt, kommt die Bestrahlung durchaus für einen Teil der Patienten in Betracht. Die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie hat dazu eine Leitlinie erstellt, aktuelle Fassung von 2022. Sinngemäß richtet sie sich an Betroffene, bei denen noch keine wesentliche Fingerkrümmung besteht; nicht erkrankte Anteile sollen nicht mitbestrahlt werden. Die Wirkung zielt auf Bindegewebszellen, die nicht dauerhaft aktiv sind. Anders gesagt: Verändert sich die Erkrankung über längere Zeit gar nicht, soll auch nicht bestrahlt werden – sondern erst dann, wenn sich eine Verschlechterung nachweisen lässt. Das setzt eine penible Dokumentation des Verlaufs voraus.

Häufig werde ich gefragt, ob man nach einer Operation zusätzlich bestrahlen sollte, um ein Rezidiv wirksamer zu verhindern. Dafür fehlen belastbare Daten, und die Leitlinie äußert sich hierzu sehr zurückhaltend.

Was Sie vor einer Entscheidung bedenken sollten

Voraussetzung ist – hier unter den gegebenen Umständen erst recht – ein umfassendes, kritisches Aufklärungsgespräch, das Sie in die Lage versetzt, eigenverantwortlich mitzuentscheiden. Rein hypothetisch ist zumindest bei jüngeren Patienten denkbar, dass im ehemals bestrahlten Gebiet eine bösartige Erkrankung entsteht – auch wenn das bislang nie berichtet wurde.

Als Handchirurg bin ich kein Experte für die Bestrahlung und gebe deshalb bewusst keine unmittelbare Empfehlung. Ausführlich behandelt unser Patienten-Ratgeber die Strahlentherapie in einem eigenen Kapitel; weitere Informationen sowie Adressen von Strahlentherapeuten finden Sie bei der Deutschen Dupuytren-Gesellschaft. Wie sich diese Frage in das Gesamtbild der Sonderformen und verwandten Erkrankungen des Morbus Dupuytren einordnet – etwa im Vergleich zu Knöchelpolstern oder zum Morbus Ledderhose am Fuß – lesen Sie in den verlinkten Beiträgen.